Der neue Widerrufsbutton im Webshop – Was Betreiber jetzt wissen müssen
Doch welche Webshops sind tatsächlich betroffen?
Und was bedeutet das für APRO Kund:innen?
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673 wurde in Österreich eine neue elektronische Rücktrittsfunktion eingeführt. Webshops, die Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen müssen, sind künftig verpflichtet, eine leicht zugängliche Online-Funktion bereitzustellen, über die Kund:innen ihren Widerruf direkt elektronisch erklären können.
Der bisherige Muster-Widerruf bleibt bestehen – der Widerrufsbutton kommt zusätzlich hinzu und ersetzt diesen nicht.
Wen betrifft die neue Regelung?
Die wichtigste Frage lautet:
Besteht für den jeweiligen Vertrag überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht?
Nur wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, muss grundsätzlich auch eine entsprechende Rücktrittsfunktion im Webshop angeboten werden. Die Verpflichtung gilt daher nicht automatisch für jeden Webshop. Entscheidend sind die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen sowie die gesetzlichen Ausnahmen vom Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Was bedeutet das für APRO Webshops?
Viele APRO Kund:innen nutzen ihren Webshop für unterschiedliche Geschäftsmodelle. Deshalb lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten.
Werden über den APRO Webshop ausschließlich frisch zubereitete Speisen oder Getränke bestellt, greift häufig eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht. In diesen Fällen besteht in der Regel keine Verpflichtung, einen Widerrufsbutton bereitzustellen. Ob diese Ausnahme im konkreten Einzelfall zutrifft, hängt jedoch vom jeweiligen Angebot ab.
Gutscheine
Beim Verkauf von Gutscheinen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Ob ein Widerrufsbutton erforderlich ist, richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des Gutscheins und den gesetzlichen Vorgaben.
Merchandise, Feinkost oder andere Produkte
Wer über seinen APRO Webshop beispielsweise Bekleidung, Wein, Geschenkartikel oder andere Waren verkauft, sollte prüfen, ob für diese Produkte ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ist dies der Fall, kann auch die neue Rücktrittsfunktion verpflichtend sein.
Dazu gehören unter anderem:
- eine gut sichtbare und leicht erreichbare Rücktrittsfunktion
- eine eindeutige Beschriftung (z. B. „Vertrag widerrufen" oder eine gleichwertige Formulierung)
- eine elektronische Widerrufserklärung direkt im Webshop
- eine automatische Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail)
- die Verfügbarkeit während der gesamten gesetzlichen Rücktrittsfrist.
APRO unterstützt Sie bereits dabei
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Datenschutz- bzw. E-Commerce-Experten, ob Ihr konkretes Geschäftsmodell unter die neue Verpflichtung fällt.
Anschließend unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Umsetzung innerhalb Ihres APRO Webshops.
Sie haben Fragen?Unser Team unterstützt Sie gerne bei der technischen Umsetzung und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Ihr APRO Webshop bereits heute bietet.
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Rechtlicher Hinweis
Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ob für Ihren Webshop ein gesetzliches Widerrufsrecht und damit die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons besteht, hängt von Ihrem konkreten Geschäftsmodell und den angebotenen Waren oder Dienstleistungen ab. Im Zweifel empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung.