RKSV Sticktausch im Auftrag von BMF und WKO
Aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak") hat das BMF gemeinsam mit der WKO festgelegt, dass alle RKSV-Signatureinheiten mit dem Chip ACOS-ID 2.1 bis spätestens Mai 2027 getauscht werden müssen. Betroffen sind alle Kassen mit physischem RKSV-Stick aus den Jahren 2016 bis 2025.
WAS BEKOMMEN SIE VON UNS
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1 neuer Stick inkl. Signaturkarte (Versand per Einschreiben)
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2 Anleitung in dem Sie den Tausch selbst vor Ort in fünf bis zehn Minuten erledigen können
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3 Ab- und Anmeldung im FinanzOnline
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4 Prüfung des Nullbelegs