APRO Hilfe · Stand 6. November 2026

Rabatt nachträglich ändern oder entfernen

Anleitungen

Zuletzt aktualisiert: 5. November 2026ca. 2 Min. Lesezeit

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Menüpfad: Bon-Online

Angabe

Wert

Ort

Bon-Online, Bildschirm „Abrechnen"

Voraussetzung

Die Position ist offen und noch nicht teilweise verrechnet

Ein Rabatt auf eine einzelne Position liegt als Beilage an dieser Position. Ihn zu ändern oder zu entfernen heißt, diese Beilage anzulegen, zu ändern oder auf null zu setzen.

Schritte

  1. Öffnen Sie die Kachel „Rabatt" auf dem Bildschirm „Abrechnen" erneut.
  2. Geben Sie zum Entfernen 0 % ein.
  3. Bestätigen Sie mit „OK".

Ergebnis

Die Vorschau Rechnung zeigt danach wieder den vollen Betrag ohne Rabattzeile. Im Hintergrund bleibt die Rabattbeilage stehen: Ihr Preis wird auf null gesetzt, und derselbe Betrag geht an den Preis der Position zurück. Der Vorgang bleibt damit im Verlauf nachvollziehbar.

Wann die Änderung abgelehnt wird

Grund

Erklärung

Teilverrechnung

Die offene Menge weicht von der gebuchten ab; ein Teil ist bereits verrechnet

Keine Position genannt

Die Anfrage nennt keine oder eine nicht vorhandene Position

Keine Rabattbeilage

Zur Position gibt es nichts zu entfernen

Kein Rabattartikel

Für den Steuersatz der Position fehlt der Rabattartikel

Gut zu wissen

  • Die Teilverrechnung ist der häufigste Grund dafür, dass sich ein Rabatt nicht mehr wegnehmen lässt.
  • Jede Änderung ist ein eigener Vorgang mit eigenem Geschäftsfall.
  • Gibt es an der Position schon eine Rabattbeilage, wird sie weiterverwendet statt verdoppelt.
  • Ihr bisheriger Betrag wird dabei zuerst vom Preis abgezogen.
  • Trägt die Rabattangabe ein Zahlungsmittel, bekommt die Beilage den Preis null und führt den Betrag nur als Merkbetrag. Der Nachlass läuft dann über die Zahlung.
  • Der Rabatt senkt den Preis der Position; als Minusposition erscheint er auf dem Beleg nicht.
  • Die Sparte bleibt die Sparte des Artikels. Der Rabatt ändert nur den Betrag, der auf sie fällt.
  • Ein Rabatt je Sparte wird nicht gespeichert; eine solche Auswertung ist nur aus den Positionen zurückzurechnen.
Hinweis: Auf dem älteren Abrechnungsweg wird ein Rabatt beim Buchen auf Storno-
und auf nicht umsatzwirksame Zahlungsmittel verworfen. Die Position wird dann zum vollen
Preis gebucht.