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Voraussetzung | ein bestehender Artikel; die gewünschte Sparte existiert im Reiter „Sparten & Steuern" bereits mit dem richtigen Steuersatz |
Ein Artikel wählt nur die Sparte aus. Der Steuersatz kommt von dort — im Artikel selbst gibt es keine freie Steuersatzauswahl.
Schritte
- Öffnen Sie den Artikel.
- Öffnen Sie im Kopfbereich das Dropdown „Sparte" und wählen Sie die gewünschte Sparte.
- Sehen Sie auf das Feld „MwSt" daneben: Es zeigt sofort den Steuersatz der gewählten Sparte.
Ergebnis
Der Artikel gehört jetzt der gewählten Sparte an, und sein Steuersatz ist der Steuersatz dieser Sparte. Ein eigener Speicherschritt ist nicht nötig.
Gut zu wissen
- „MwSt" ist ein gesperrtes Anzeigefeld und lässt sich am Artikel nicht überschreiben.
- „Preis(€)" wird als Bruttopreis behandelt; der Steuersatz der Sparte ist der Umrechnungssatz zum angezeigten Nettobetrag.
- „Sparte" ist ein Pflichtfeld: Ohne sie bleibt ein neuer Artikel im Entwurfszustand.
